So genannte Mietnomaden können einen Vermieter in den Ruin treiben, denn sie beabsichtigen schon bei Vertragsabschluss, den fälligen Mietzins nicht zu entrichten.
Vor Abschluss eines Mietvertrages ist der Vermieter bzw. Makler also gut beraten, die Bonität des Mietinteressenten durch eine Bonitätsauskunft bzw. Wirtschaftsauskunft sicherzustellen. Eine solche Wirtschaftsauskunft stellt ein sicheres Mittel dar, Mietnomaden im Vorfeld zu erkennen und gibt Aufschluss darüber, ob es in der Vergangenheit zu Zahlungsausfällen gekommen ist und ob es sich schlimmstenfalls um einen Mietnomaden handelt. Schützen Sie sich und Ihre Immobilie durch eine Bonitätsauskunft durch die DEMDA GmbH & Co. KG! Eine umfangreiche Bonitätsauskunft ist nach Registrierung in Sekundenschnelle zu erhalten.
Mietnomaden können durch eine Bonitätsauskunft bzw. Wirtschaftsauskunft gezielt im Vorfeld aussortiert werden. Die Bonitätsauskunft enthält verlässliche Daten von Inkassomaßnahmen verschiedenster Branchen und Einträge aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, die wichtige Rückschlüsse auf die Bonität zulassen. Doch nicht nur Privatpersonen lassen sich durch eine Wirtschaftsauskunft überprüfen. Auch sollte man die Bonität von Firmen überprüfen, an die eine Immobilie vermietet werden soll. Denn wer würde schon gerne an eine Firma vermieten oder sonstige Rechtsgeschäfte abwickeln wollen, deren Bonität als kritisch angesehen wird oder über die sogar das Insolvenzverfahren eröffnet wurde? Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im Jahre 2009 bundesweit 32687 Unternehmensinsolvenzen und 101102 Verbraucherinsolvenzen.
Ist der Schaden erst einmal entstanden und Gespräche des Vermieters mit dem Mietnomaden verliefen fruchtlos, dann lässt sich zahlungsunwilligen Mietnomaden ohne Bonität oftmals nur durch einen Rechtsanwalt begegnen. Bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten wird der Rechtsanwalt versuchen, zunächst per Gespräch und dann per Mahnbescheid oder Urkundenprozess die Rückstände beizutreiben. Gleichzeitig kann der Rechtsanwalt die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund mit dem Mietnomaden auf der Grundlage des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3.a BGB wirksam erklären.
Beachten sollte man, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalt natürlich weitere Kosten verursacht. Ebenso entstehen unter Umständen Gerichts- und Vollstreckungskosten, die möglicherweise durch den Mietnomaden mangels Bonität nicht ersetzt werden. Jedoch ist der Rechtsanwalt in der Regel so erfahren, dass er alle Maßnahmen kennt, die der Mietnomade anwenden könnte, um die Räumung zu verhindern oder in die Länge zu ziehen. Weiterhin ist es über die DEMDA-Anwaltshotline möglich, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um mit ihm das erste Vorgehen bei Zahlungsausfällen zu erörtern.
Eine Wirtschaftsauskunft durch die DEMDA GmbH Co. KG über die Bonität eines Mietinteressenten kann helfen, unnötige Kosten durch Mietnomaden zu vermeiden. Sicheres Vermieten sollte nur durch die vorherige Einholung einer Bonitätsauskunft erfolgen.