Vor dem Abschluss eines Mietvertrages wird man schon seit einigen Jahren aufgefordert eine sogenannte Mieterselbstauskunft auszufüllen. Der Vermieter hat damit umfassende Informationen vorliegen, um eine Entscheidung über die Vermietung seiner Wohnung zu treffen. Der Mietinteressent hat keine Pflicht diese Auskunft auszufüllen, läuft aber natürlich Gefahr deswegen abgewiesen zu werden.
Es gibt kein einheitliches Formular für eine Mieterselbstauskunft und der Umfang der Fragen und deren Zielrichtung sind mithin umstritten. Eine rechtmäßige Selbstauskunft berücksichtigt das Informationsinteresse des Vermieters und das Schutzinteresse der Privatsphäre des Mieters. Die rechtlichen Grenzen ergeben sich hierbei aus §242 BGB, dem Grundatz von Treun und Glauben. Der Vermieter darf daher keine Informationen verlangen, die für den Vertrag nicht erforderlich sind. Die Zulässigkeit einer Frage ist am berechtigten Interesse an der Beantwortung zu messen. Bezogen auf den Abschluss eines Mietvertrages dürfen daher nur Fragen gestellt werden, die bei verständiger Würdigung, für den Abschluss des Vertrages maßgeblich sind.
Der Mieter hat quasi ein Recht zur Lüge bei unzulässigen Fragen. Ein Recht des Vermieters, den Vertrag dadurch anzufechten, gibt es nicht. Beantwortet der Mieter eine unzulässige Frage falsch, bleibt dies ohne rechtliche Folgen.
Antwortet der Mieter auf eine zulässige Frage nicht wahrheitsgemäß, so kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten.
Beispiele:
Zulässig - Ja!
Name, Anschrift, Telefonnummer
Anzahl der Personen, welche in der Wohnung leben werden
Frage nach Offenbarungseid/eidesstattlicher Versicherung (bei privat genutzem Wohnraum umstritten)
Beschäftigungsverhältnis und Beruf
Einkommen
Zahlung der Miete durch ein Jobcenter/ALG II
Lebensgewohnheiten (nur Rauchen)
Zulässig - Nein!
Zukünftige Aufnahme von Personen
Schwangerschaft
Familienstand
Einkommen von Angehörigen
Vorstrafen/ laufende Ermittlungsverfahren
Frage nach ethnischer Angehörigkeit, etc.
Frage nach der Glaubensausrichtung
Vorvermieter
Frage nach der Mitgliedschaft in einem Mieterverein
Frage nach Betreuung
Lebensgewohnheiten (außer Rauchen)