Eigentümerschutzgemeinschaft, Baugesellschaft und Hausverwalter haben eines gemeinsam, das Bedürfnis nach Schutz vor Mietnomaden. Die Interessenlage mag insoweit beim Hausverwalter von der der Eigentümerschutzgemeinschaft oder der Baugesellschaft, die selbst vermietet, verschieden sein. Während die Mitglieder der Eigentümerschutzgemeinschaft den durch Mietnomaden verursachten Schaden selbst unmittelbar zu spüren bekommen und in den Ruin getrieben werden können und sich Mietnomaden für Baugesellschaften, die selbst vermieten, unmittelbar auf das Betriebsergebnis auswirken, erfahren Hausverwalter Mietnomaden mittelbar durch Kundenunzufriedenheit.
Was kann Eigentümerschutzgemeinschaft, Hausverwalter und Baugesellschaft vor Mietnomaden schützen?
Zum Schutz vor Mietnomaden holen Hausverwalter, Baugesellschaft und Eigentümerschutzgemeinschaft vor der Vermietung Bonitätsauskünfte ein. Die Bonitätsprüfung ist sowohl bei Vermietung des eigenen Eigentums, wie für die Mitglieder der Eigentümerschutzgemeinschaft oder die Baugesellschaft, als auch bei Vermietung fremden Eigentums durch Hausverwalter obligatorisch. Die Bonitätsprüfung bietet im Falle eines Mietnomaden der Eigentümerschutzgemeinschaft, dem Hausverwalter oder der Baugesellschaft die Chance, Bonitätsauskünfte mit negativen Bonitätsdaten zu erhalten. Denn Mietnomaden schädigen häufig mehrere Vermieter nacheinander und haben noch woanders Schulden, sodass die Bonitätsprüfung im Falle eines Mietnomaden Frühwarnfunktion haben kann. Das gilt insbesondere für Bonitätsauskünfte, die nicht nur Geldschulden sondern auch erhebliche Vertragsverstöße und Räumungsurteile umfassen, wie der Mietercheck. Hier können Eigentümerschutzgemeinschaft, Hausverwalter und Baugesellschaft selbst Negativdaten aus Mietverhältnissen einmelden. Die Eigentümerschutzgemeinschaft kann für ihre Grundbesitzer, wie der Hausverwalter oder die Baugesellschaft, Bonitätsauskünfte günstiger im Paket kaufen, statt dass Ihre Grundbesitzer verhältnismäßig teurere Einzelauskünfte kaufen müssen. Die Bonitätsprüfung ist selbst bei Handyverträgen selbstverständlich. Umso wichtiger sind Bonitätsauskünfte vor Überlassung so wertvoller Vermögensgegenstände wie Immobilien. Auch vor Verkauf einer Immobilie ist eine Bonitätsprüfung sinnvoll, wenn der Erwerb nicht bankfinanziert ist. Die Interessenlage mag verschieden sein, gleichwohl ist die Bonitätsprüfung eines Mietinteressenten für den Hausverwalter ebenso wichtig wie für die Baugesellschaft oder die Mitglieder der Eigentümerschutzgemeinschaft. Sogenannte Schwarze Listen, wie sie von mancher Eigentümerschutzgemeinschaft oder regional unter Hausverwalter oder Baugesellschaft geführt werden, werden häufig nicht zentral gepflegt und sind nicht durchsuchbar. Eine Bonitätsprüfung wie der Mietercheck bietet dagegen eine weiter reichende Bonitätsprüfung. Der Mietercheck bietet Eigentümerschutzgemeinschaft, Hausverwalter und Baugesellschaft eine zentrale Datenbank mit Eingabe und Auskunft geprüfter negativer Mieterdaten. Bonitätsprüfung durch Bonitätsauskünfte mit Mieterdaten zum Schutz von Eigentümerschutzgemeinschaft, Hausveraltung und Baugesellschaft vor Mietnomaden.