Anwälte treiben Ihre Forderungen einSie haben offene Forderungen, die von Ihren Mietern nicht beglichen werden? Unsere Inkasso-Spezialisten kümmern sich darum. Ob fällige oder angemahnte Forderungen, die noch nicht gerichtlich geltend gemacht worden sind oder bereits titulierte Forderungen: Wir kämpfen dafür, dass Sie Ihr Geld bekommen.
Im Rahmen unserer außergerichtlichen Inkassodienstleistung nehmen wir eine Vermittlerrolle zwischen Ihnen und dem säumigen Zahler ein. So können wir Ihr Verhältnis mit Ihrem Schuldner vor dauerhaften Belastungen bewahren und auch zukünftig positive Vertragsbeziehungen ermöglichen. In enger Absprache mit Ihnen treffen wir die geeigneten Maßnahmen, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen, indem wir beispielsweise Stundungen gewähren oder Ratenzahlungen anbieten. Selbstverständlich überwachen wir dabei die Zahlungseingänge genauestens und behalten alle wichtigen Fristen im Auge.
Unsere Leistungen im außergerichtlichen Inkasso/kaufmännischen MahnverfahrenUnser Hauptaugenmerk gilt stets der schnellen Realisierung Ihrer Forderung, ohne die Gerichte bemühen zu müssen. Für jeden Fall erarbeiten wir eine individuelle Lösung, die sich an der Zahlungsfähigkeit Ihres Schuldners orientiert. Und darüber sind wir dank unserer jahrelangen Erfahrung und unseres umfassenden Mieterchecks bestens informiert. So vermeiden Sie es, Geld und Energie in Fälle mit ungewisser Erfolgsaussicht zu investieren.
Ihre Vorteile:
- Vermeidung von langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren
- Prüfung der Erfolgsaussichten durch die Bonitätsinformationen aus dem DEMDA Mietercheck
- Maßgeschneidertes Vorgehen: Wir finden die psychologisch richtigen Maßnahmen aufgrund langer Erfahrung
- Entlastung des Verhältnisses zum Schuldner durch unsere Rolle als kooperativer Vermittler
- Ihre persönliche Entlastung: Sie können sich voll auf Ihre Kerntätigkeiten konzentrieren
Unsere Leisungen im gerichtlichem InkassoWenn Ihr Schuldner trotz schriftlicher Mahnungen und telefonischer Kontakt-aufnahme nicht bereit ist, Ihre offenen Forderungen zu begleichen, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein. Natürlich geschieht dies nur in Absprache mit Ihnen und nach ausführlicher Prüfung der Erfolgsaussichten.
Erwirken wir den Vollstreckungsbescheid, fordern wir den Schuldner zunächst nochmals zur Zahlung auf. Erfolgt dann noch immer keine Zahlung, betreiben wir die Zwangsvollstreckung, sei es in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Schuldners oder auch die Forderungspfändung. Selbst wenn es gegenwärtig keine Erfolg versprechenden Vollstreckungsansätze gibt, ist Ihr Geld noch nicht ganz verloren. Denn wenn Sie möchten, werden wir Ihren vollstreckbaren Titel bis zu 30 Jahre lang weiter verfolgen.
Ihre Vorteile:
- Ständige Information über alle eingeleiteten Maßnahmen und deren Ergebnisse
- Auf Wunsch langfristige Überwachung der Zahlungsfähigkeit Ihrer Schuldner
Unser Leistungen für bislang nicht durchgesetzte ForderungenIm Rahmen der langfristigen Überwachung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners kümmern wir uns auch um ältere Titel, die für Sie noch nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben.
Ihre Vorteile:
- Schuldnerüberwachung für bis zu 30 Jahre
- Die Vermögensverhältnisse des Schuldners werden ständig überwacht.
Gebühren
1) Die Gebühren für unsere
Inkassodienstleistungen berechnen wir in
entsprechender Anwendung des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
ab 46,41 €.1a) Abrechnungsbeispiel Hauptforderung
bis € 300,00
Geschäftsgebühr entsprechend 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV-RVG |
32,50 €
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Postauslagenpauschale entsprechend Nr. 7002 VV-RVG |
6,50 €
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Summe netto |
39,00 € |
19% Mehrwertsteuer |
7,41 €
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Summe brutto |
46,41 €
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1b) Abrechnungsbeispiel Hauptforderung
von € 900,01 bis € 1.200,00
Geschäftsgebühr entsprechend 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV-RVG
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110,50 €
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Postauslagenpauschale entsprechend Nr. 7002 VV-RVG |
20,00 €
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Summe netto |
130,50 €
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19% Mehrwertsteuer |
24,80 €
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Summe brutto |
155,30 €
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2) Die Gebühren für die
Titelüberwachung und Zwangsvollstreckung berechnen wir in entsprechender Anwendung des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Durch die Zahlungsaufforderung und
erste Vollstreckungsmaßnahme entsteht eine Verfahrensgebühr zu einem
Gebührensatz von 0,3 (Nr. 3309 Vergütungsverzeichnis zum
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, VV RVG). Sie entsteht für jede weitere
Vollstreckungsmaßnahme gesondert.
2a) Abrechnungsbeispiel zu vollstreckende Hauptforderung zuzüglich Zinsen
und Kosten
bis € 300,00
Verfahrensgebühr entsprechend 0,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV-RVG
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10,00 €
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Postauslagenpauschale entsprechend Nr. 7002 VV-RVG |
2,00 €
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Summe netto |
12,00 €
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19% Mehrwertsteuer |
2,28 €
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Summe brutto |
14,28 €
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2b) Abrechnungsbeispiel zu vollstreckende Hauptforderung zuzüglich Zinsen
und Kosten von
€ 900,01 bis € 1.200,00
Verfahrensgebühr entsprechend 0,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV-RVG
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25,50 €
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Postauslagenpauschale entsprechend Nr. 7002 VV-RVG |
5,10 €
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Summe netto |
30,60 €
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19% Mehrwertsteuer |
5,81 €
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Summe brutto |
36,41 €
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Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie doch gerne unsere bundesweite
kostenlose Hotline zu Produktfragen unter
0800 - 60 60 260 oder schreiben eine Mail an
inkasso@demda.de