Schützen Vermieterrechte vor Einmietbetrug? Einmietbetrug ist ein Betrug, bei dem der Einmietbetrüger gegenüber dem Vermieter vorgibt, entgegen seiner Absicht Miete zahlen zu wollen oder vorgibt, die Miete zahlen zu können, obwohl der Einmietbetrüger weiß, dass er die Miete nicht zahlen kann. Einmietbetrüger haben bereits bei Vertragsschluss die Absicht, Miete nicht zu zahlen. Welche Rechte hat der Vermieter, wenn er einem Einmietbetrüger aufgesessen ist? Die Vermieterrechte beschränken sich auch bei Einmietbetrug darauf, dem Einmietbetrüger bei Vorliegen der Voraussetzungen die Kündigung beziehungsweise Anfechtung zu erklären. Ist ein Grundbesitzer auf einen Einmietbetrüger hereingefallen, ist er vom Einmietbetrüger über dessen Zahlungswillen oder Zahlungsfähigkeit getäuscht worden. Der aufgrund der Täuschung zwischen Grundbesitzer und Einmietbetrüger geschlossene Mietvertrag ist anfechtbar. Das unterscheidet den Einmietbetrug und Vermieterrechte von nach Vertragsschluss auftretender Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit. Zieht der Einmietbetrüger nicht freiwillig aus, muss der Grundbesitzer seine Vermieterrechte durch Erhebung der Räumungsklage wahren. Grundbesitzer dürfen selbst Einmietbetrüger nicht einfach aus der Wohnung werfen oder aussperren. So weit gehen Vermieterrechte nicht. Um einen Einmietbetrüger gegen dessen Willen loszuwerden, braucht der Vermieter ein vollstreckbares Räumungsurteil und muss auch gegen den Einmietbetrüger die Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher betreiben. Zu den Vermieterrechten zählt aber auch das Vermieterpfandrecht. Einmietbetrüger hinterlassen dem Grundbesitzer jedoch häufig nur Unrat und Verwüstung statt pfändbarer Habe. Grundbesitzer stehen dem Einmietbetrug dennoch nicht völlig schutzlos gegenüber. Schutz der Rechte der Vermieter beginnt vor der Vermietung, durch Auskünfte über den Interessenten. Einmietbetrüger haben vielleicht nicht zum ersten Mal Einmietbetrug begangen und infolgedessen eine schlechte Bonitätsauskunft. Es gibt Wirtschaftsauskunfteien, die sich auf Erfassung von Einmietbetrug und Einmietbetrügern speziell zum Schutz der Grundbesitzer und Vermieterrechte spezialisiert haben. Vermieterrechte sind einmal Nachsorge, Kündigung, Anfechtung, Räumungsklage, aber auch Vorsorge, Mietsicherheit, Vermieterpfandrecht, Mieterauskunft. Grundbesitzer, die einmal auf Einmietbetrug hereingefallen sind, können die Einmietbetrüger der Mieterdatenbank melden, um die Rechte anderer Vermieter zu schützen. Die Rechte der Grundbesitzer greifen außer der Mietsicherheit und dem Vermieterpfandrecht dort ein, wo das Mietverhältnis bereits gestört ist. Vermieterrechte bedürfen des vorsorglichen Schutzes, durch Informationen über Einmietbetrug und Einmietbetrüger, damit der Grundbesitzer die Immobilie gar nicht erst einem Einmietbetrüger überlässt. Vermieterrechte bestehen demnach bereits im Vorfeld des Vertrags, indem der Grundbesitzer ein berechtigtes Interesse hat, Informationen über Interessenten einzuholen, im sich vor Einmietbetrug zu schützen. Es gibt Vorschläge zur Stärkung der Vermieterrechte bei Einmietbetrug. Ob diese umgesetzt werden und die Rechte der Vermieter bei Einmietbetrug effektiv stärken, ist ungewiss. Denn das Gesetz kann kaum trennscharf zwischen Einmietbetrüger und in Zahlungsschwierigkeiten geratenem Mieter, der keinen Einmietbetrug begeht, unterscheiden.

    

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