Bonitätsdaten sind für Vermieter, Hausverwaltung und Makler ein wichtiges Instrument. Sowohl Vermieter als auch Hausverwaltung und Makler holen häufig Bonitätsdaten über Mietinteressenten ein. Denn bleibt die Mietzahlung nach Wohnungsübergabe aus, bleibt es meist nicht bei einer offenen Mietzahlung. Bonitätsdaten sollen für Vermieter die stete pünktliche Mietzahlung sicherer machen. Auch Makler und die Hausverwaltung profitieren von Bonitätsdaten. Prüfen Hausverwaltung und Makler Interessenten anhand von Bonitätsdaten, lässt sich gegenüber Auftraggebern damit werben. Bonitätsdaten sind daher für Vermieter ein wichtiges Instrument zur Sicherung der künftigen Mietzahlung, so sind Bonitätsdaten für  Hausverwaltung und Makler Wettbewerbsvorteil. Denn die Einholung von Bonitätsdaten Manche Hausverwaltung und Makler scheuen die Kosten für Bonitätsdaten. Im Gegensatz zum Vermieter bekommen sie nicht direkt das Ausbleiben der Mietzahlung zu spüren. Vermieter, die eine Hausverwaltung oder Makler mit der Vermietung beauftragen, werden mit deren Dienstleistung jedoch zufriedener sein, wenn die Hausverwaltung oder der Makler über Interessenten vor der Vermietung Bonitätsdaten eingeholt haben. Haben Hausverwaltung oder Makler keine Bonitätsdaten über einen zahlungsunfähigen Interessenten eingeholt und bleibt die Mietzahlung anschließend aus, kann das den Vermieter enttäuschen. Dabei sind die Kosten für Bonitätsdaten im Verhältnis zum Ausfall einer Mietzahlung niedrig. Die Hausverwaltung und der Makler sollten die Kosten der Bonitätsprüfung daher als Investition in die Qualität ihrer Dienstleistung und als Wettbewerbsvorteil betrachten. Bonitätsdaten können sowohl Vermieter als auch Hausverwaltung und Makler bei Vorliegen eines berechtigten Interesses einholen, beispielsweise vor Abschluss eines Mietvertrags oder Kaufvertrags über eine Immobilie. Um die Mietzahlung sicherer zu machen, sind Vermieter, Hausverwaltung und Makler demnach gut beraten, vor Abschluss des Mietvertrags Bonitätsdaten über Interessenten einzuholen.

    

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Was bedeuten die Auskunftsmerkmale und Hinweismeldungen?

Hier finden Sie eine Erläuterung der Begriffe und Abkürzungen, die in unseren Mieter- und Bonitätsauskünften enthalten sind.

Bei Fragen zu einzelnen Punkten schreiben Sie uns gerne eine Mail oder nutzen Sie unsere kostenlose Hotline zu Produktfragen 0800 - 60 60 260!

Erläuterung der Auskunft


Begriffserklärungen

1. "Weiche" Negativmerkmale
    (Daten aus Inkassoverfahren - vorgerichtlicher Bereich)

2. "Mittlere" Negativmerkmale
    (Daten aus Inkassoverfahren - gerichtlicher Bereich)

3. "Harte" Negativmerkmale
    (Daten aus öffentl. Schuldnerverzeichnissen/Bundesanzeiger)

4. Sonstige Merkmale

5. Die Codes der Adressverifizierung


1. "Weiche" Negativmerkmale
     (Daten aus Inkassoverfahren - vorgerichtlicher Bereich)

IA

Mahnbescheid bzw. Mahnbescheids-Antrag

AM
Inkasso-Mahnverfahren eingeleitet
VV
außergerichtliches Vergleichsverfahren
IE
Einstellung des außergerichtlichen Inkasso-Mahnverfahrens wegen Aussichtslosigkeit
EIN
Einstellung Inkasso-Mahnverfahren aus Wirtschaftlichkeitsgründen
AE
Adress- bzw. Schuldneraufenthaltsermittlung

2. "Mittlere" Negativmerkmale
     (Daten aus Inkassoverfahren - gerichtlicher Bereich)

MB

Mahnbescheid bzw. Mahnbescheids-Antrag

VB

Vollstreckungsbescheid bzw. Vollstreckungsbescheids-Antrag

TR

Ratenzahler nach Forderungs-Titulierung

ZWA

Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

ZWI

Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

LP
Lohn- oder sonstige Forderungspfändung aufgrund eines gerichtlichen
Pfändungs- u. Überweisungsbeschlusses
IUB Inkasso Überwachungsverfahren
IPL

Aufhebung Insolvenzverfahren nach Bestätigung Insolvenzplan
(§ 258 InsO)

IEZ Einstellung Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger
(§ 213 InsO)
UF uneinbringliche, titulierte Forderung
FRP fruchtlose Pfändung
UBV
unbekannt verzogen (unter Hinterlassung von Verbindlichkeiten aus Geld- oder Waren-krediten)

VEV

Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

3. "Harte" Negativmerkmale
     (Daten aus öffentl. Schuldnerverzeichnissen/Bundesanzeiger)

HB Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung
HV Vollstreckung des Haftbefehls zur Erzwingung der EV
EV eidesstattliche Versicherung ("Offenbarungseid")
EEV Ergänzung der eidesstattlichen Versicherung
WEV wiederholte eidesstattliche Versicherung (§ 903 ZPO)
IVE außergerichtlicher Einigungsversuch im Rahmen des Insolvenzverfahrens
ISP Schuldenbereinigungsplan-Verfahren eingeleitet / Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
IVS Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren/vorläufige Verwalterbestellung
IVA Aufhebung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren
IBE Eröffnung des Insolvenzverfahrens / Beschluß
IBA Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse (§ 26 Abs. 2 InsO)
IWP Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Schlussverteilung
IAR Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
IRB Erteilung der Restschuldbefreiung
IRV Versagung der Restschuldbefreiung
IRZ Restschuldbefreiungsverfahren aufgehoben/eingestellt, Antrag zurückgewiesen
IEM

Einstellung Insolvenzverfahren mangels Masse

IMU Einstellung Insolvenzverfahren nach Anzeige Masseunzulänglichkeit
IRA Ankündigung Restschuldbefreiung
KON Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Konkurses mangels Masse (§ 107 KO)
KER Eröffnung des Konkursverfahrens (§ 108 KO)
KEM Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse (§§ 202, 204 KO)
KAS Aufhebung des Konkursverfahrens (nach Schlußtermin) (§ 163 KO)
VGE

Eröffnung des Vergleichsverfahrens (§ 11 ff VerglO)

VGA Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens
VEM Einstellung des Vergleichsverfahrens nach Rücknahme des Vergleichsvorschlages (§ 99 ff VerglO)
VAS Aufhebung des Vergleichsverfahrens (§ 90 ff VerglO)
GVA Abweisung des Antrages auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung mangels Masse (§ 4 Abs. 2 GesO)
GVE Eröffnung bzw. Anordnung der Gesamtvollstreckung (§ 5 GesO)
GEM Einstellung des Gesamtvollstreckungsverfahrens
GAS Aufhebung des Gesamtvollstreckungsverfahrens
IRB
Erteilung der Restschuldbefreiung
IEW
Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes (§ 212 InsO)
IVA

Aufhebung Sicherungsmaßnahmen/vorläufige Verwalterbestellung

IRU
Rücknahme Insolvenz- bzw. Restschuldbefreiungsantrag


4. Sonstige Merkmale


" * "

Forderung ausgeglichen / Inkassovorgang fruchtbar erledigt
(wird zusammen mit dem entspr. Negativmerkmal gemeldet, wenn die dem Inkassovorgang zugrunde liegende Forderungsangelegenheit fruchtbar - d.h. durch Zahlung - erledigt worden ist)

AE

Adressermittlung (Person unter der Adresse nicht zustellbar)

+++

verstorben

HI

Hinweise zur Person oder Firma

HA

Hinweise zur Adresse

5. Die Codes der Adressverifizierung


Code

Kurzbeschreibung

Informationsgehalt

PP

Bestätigung auf Personenebene

Name, Vorname und Anschrift korrekt *)

PH

Bestätigung auf Haushaltsebene

Name und Anschrift korrekt *)

PA

Bestätigung der Anschrift ohne Personenbezug

Anschrift existent bzw. postalisch korrekt

PS Adresse nicht prüfbar Adresse weist Strukturfehler auf (z. B. fehlender Name

PZ

Person nicht (mehr) zustellbar

Person nicht oder nicht mehr zustellbar

PV

Person verstorben

Person verstorben

PF

Anschrift postalisch falsch / nicht korrigierbar

Adresse nicht korrigier- und zustellbar,
evtl. prüfen

PG Gebäude unbekannt

Adresse ist formal richtig, aber das Gebäude is der AZ Direct GmbH nicht bekannt

PN Person nicht (mehr) zustellbar, neue Adresse bekannt Adresse ist aufgrund eines Umzuges nicht zustellbar, aber der AZ Direct GmbH liegt eine aktuelle Adresse vor
PX "Timeout"-Kriterium überschritten Prüfung ist wegen Zeitüberschreitung nicht möglich (keine Berechnung der Anfrage)
     
    *) fehlertolerant

 

 

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