Wirtschaftsinformationen können eine günstige Alternative zur Räumungsklage sein.

Das Mietrecht unterscheidet nicht zwischen zahlungsunwilligen Mietnomaden und Mietern, die zahlungswillig sind aber in Zahlungsrückstand geraten. Die Bonitätsprüfung vor Mietvertragsschluss sollte selbstverständlich sein. Ob jemand im Schuldnerregister oder Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, sollte man auch im Mietrecht vor Vertragsschluss prüfen. Mit einer Bonitätsprüfung erfährt man, ob jemand im Schuldnerregister oder Schuldnerverzeichnis eingetragen ist. Außer den Eintragungen im Schuldnerregister oder Schuldnerverzeichnis umfasst die Bonitätsprüfung wie der Mietercheck zusätzlich Wirtschaftsinformationen aus dem außergerichtlichen und gerichtlichen Inkasso, Wohnumfelddaten und Daten aus dem Mietrecht, z.B. Räumungsurteile, offene Miete. Von Interesse dürfte im Mietrecht neben der Bonitätsprüfung auch die Vollstreckungsauskunft sein, beispielsweise vor Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Die Vollstreckungsauskunft enthält ebenso wie die Bonitätsprüfung Wirtschaftsinformationen, umfasst jedoch andere Datenkategorien als eine Bonitätsprüfung, etwa der Mietercheck, beispielsweise Einkommensart, Arbeitgeber, Bankverbindung, Grundbesitz, Beteiligungen, Familienstand, Personenstand. Anders als vor Erhebung einer Räumungsklage handelt es sich dabei um Informationen, anhand derer nach Erfolg versprechenden Vollstreckungsansätzen gesucht wird. Vor der Räumungsklage dürfte das weniger von Bedeutung sein als vor Austitulierung offener Mieten. Die Vollstreckungsauskunft dient eher der Nachsorge, die Bonitätsprüfung der Vorsorge. Beide Wirtschaftsinformationen, sowohl Bonitätsprüfung als auch Vollstreckungsauskunft machen Sinn im Mietrecht. Die Bonitätsprüfung vor Vertragsschluss kann vielleicht eine Räumungsklage obsolet machen und vor hohem Verlust schützen. Die Vollstreckungsauskunft hilft, den säumigen, vielleicht unbekannt verzogenen Mieter zu finden und abzuwägen, ob die Titulierung wirtschaftlich sinnvoll ist. Dazu benötigt man Wirtschaftsinformationen. Die Räumungsklage ist im Mietrecht nun einmal das Instrument, um säumige Mieter aus der Wohnung zu bekommen, wenn sie nicht freiwillig ausziehen. Sie ist teuer. Wirtschaftsinformationen sind deutlich günstiger zu haben, ob Bonitätsprüfung oder Vollstreckungsauskunft. Vielleicht hätte die Bonitätsprüfung so manche Räumungsklage überflüssig gemacht. Es muss ja nicht gleich ein Eintrag im Schuldnerregister bzw. Schuldnerverzeichnis sein. Oft geben Wirtschaftsinformationen wie das außergerichtliche Inkasso über ein Betrag in Höhe einer Miete Anlass zum Hinterfragen. Ohne Bonitätsprüfung hätte der Vermieter das nicht erfahren. Gerade im Mietrecht sollte die Bonitätsprüfung vor Überlassung der Immobilie selbstverständlich werden.


    

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